10.000 € Streitwert bei Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV

19. Dezember 2017 - 10.000 € Streitwert bei Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV durch Auto-Händler (OLG Bamberg, Beschluss v. 19.12.2017, Az. 3 W 90/17)

Die Deutschen Umwelthilfe hatte in der Abmahnung gegen einen Auto-Händler wegen Verstoßes gegen § 5 Pkw-EnVKV und in der Klage einen Streitwert i.H.v. 30.000 € angegeben bzw. beantragt.

Der 3. Zivilsenat des OLG Bamberg hat den Streitwert in diesem Verfahren gegen einen Auto-Händler wegen Verstoßes gegen § 5 Pkw-EnVKV auf 10.000 € festgesetzt und damit die vorherige Streitwertfestsetzung durch das LG Coburg i.H.v. 20.000 € aufgehoben.

Das OLG Bamberg hat dabei auf die Grundsatzentscheidung des OLG Celle vom 11.11.2011, Az. 13 W 101/11 L Bezug genommen. In seiner Grundsatzentscheidung vom 11.11.2011 hatte das OLG Celle festgesetzt, dass bei einem Verstoß gegen § 5 PKW-EnVKV im Regelfall der Streitwert mit 5000 € zu bemessen sei.

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