Impressum
Rechtsanwältin Gabriele Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen
Hinterer Glockenberg 12
D-96450 Coburg
Telefon: +49 (0) 9561 / 35 47 811
Telefax: +49 (0) 9561 / 35 47 812
E-Mail: kanzlei@von-thuengen.de
USt-IdNr. DE 306 627 495
Berufsbezeichnung:
- Rechtsanwältin, zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland
- Fachanwältin für gewerblichen Rechtschutz, verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Fachanwältin für Informationstechnologierecht, verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, D-96047 Bamberg.
Berufsrechtliche Regelungen:
- BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO - Fachanwaltsordnung
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
- EURAG - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft unter der Adresse http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de, schlichtungsstelle@s-d-r.org
Unsere Internetseiten dienen grundsätzlich nur zur Information von Mandanten und Interessenten. Mandate werden online nicht angenommen, sondern erfordern eine persönliche Kontaktaufnahme.
Haftpflichtversicherung:
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Markel International Insurance Limited, Niederlassung Deutschland, die die Berufstätigkeit als Rechtsanwalt (§§ 1 bis 3 BRAO) abdeckt.
Die Vermögensschaden-Deckungssumme beträgt nicht weniger als 250.000,00 € je Versicherungsfall und 1.000.000,00 € für das Versicherungsjahr.